BESONDERE VERSORGUNG

Integrationsvertrag nach § 140a SGB V zur Durchführung einer besonderen integrierten stationären und ambulanten
Versorgung bei Patienten mit der Notwendigkeit der speziellen Klärung von Krankheitsbildern auf der Grundlage eines Vertrages nach den §§ 140 a ff. SGB V in der Versorgungsregion Bamberg